Gewalt gegen Lehrkräfte
Gewalt und die Bereitschaft, Gewalt auszuüben, nimmt in unserer Gesellschaft immer mehr zu. Auch an der Schule als Spiegel der Gesellschaft ist dieses Phänomen zu beobachten. Konflikte eskalieren schneller, öfter und werden mit härteren Mitteln ausgetragen. Der VBE vertritt die Position, dass wir das nicht hinnehmen dürfen. Es muss klar sein, dass Gewalt nicht verhandelbar ist. Wer Gewalt ausübt, übertritt eine rote Linie des gesellschaftlichen Miteinanders - und wird straffällig.
Wir beobachten zunehmen, dass auch Gewalt gegen Lehrkräfte kein Einzelfall ist. Es ist keine Aussnahme mehr, die Lehrkraft zu beleidigen, im Internet zu verunglimpfen oder sie sogar tätlich anzugreifen. Ausdiesem Grund der Bundesverband des VBE zusammen mit den Landesverbänden VBE Baden-Württemberg, dem BLLV Bayerischen Lehrer- und Lehrerinnenverband und dem VBE Nordrhein-Westfalen forsa Mitte 2016 damit beauftragt, eine Umfrage zu Thema "Gewalt gegen Lehrkräfte" durchzuführen. Die Ergebnisse werden im November 2016 veröffentlicht. Erschreckend: An der Hälfte der Schulen gab es in den letzten fünf Jahren Fälle psychischer Gewalt, 45.0000 Lehrkräfte wurden schon körperlich angegriffen.
In der Broschüre "Gewalt gegen Lehrkräfte" sind Ergebnisse und Anlaysen der vom VBE in Auftrag gegebenen, repräsentativen forsa-Umfrage.
Die Broschüre kostet 5 € inkl. Versandkosten und kann hier bestellt werden:
Hilfe bei Notfällen, Gewalt und Krisen finden Sie auch auf den Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Umgang mit Mobbinghandlungen
Dienstvereinbarung „Umgang mit Mobbinghandlungen“
Zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport und dem Gesamtpersonalrat bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Sport sowie dem Personalrat der Dienstkräfte in zentral verwalteten Schulen wird folgende Vereinbarung geschlossen:
Vereinbarung (PDF)
45 Mobbing-Handlungen nach Leymann
Die einzelnen Mobbing-Handlungen helfen dabei, Mobbing zu analysieren und zu identifizieren. Einmalige Vorfälle und Handlungen sind noch kein Mobbing. Die Bezeichnung Mobbing sollte erst dann verwendet werden, wenn sich die Handlungen systematisch wiederholen mit dem Ziel, den anderen zu diskriminieren und zu schädigen.
Mobbing-Handlungen (PDF)
Opferrechte
Die nachfolgenden Informationen sollen lediglich einen ersten Überblick verschaffen. Keinesfalls sind sie umfassend oder abschließend!
Infos zu Opferrechten (PDF)
Berliner Notdienst Kinderschutz
www.berliner-notdienst-kinderschutz.de
Berliner Krisendienst
Zusammenarbeit zwischen Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft
Ein Projekt des VBE Berlin und der DPolG Berlin
Erziehungsinitiative Grenzen aufzeigen - Sicherheit an Schulen erhöhen (PDF)
"Dann schreib ich eine Überlastungsanzeige ..."
In Zeiten von Stellenstreichungen und Arbeitszeitverkürzungen werden Sie sich sicher fragen, wie Sie Ihre Arbeit noch bewältigen können. Immer mehr Arbeit muss in kürzerer Zeit von immer weniger Personal erledigt werden. Einige von Ihnen werden auch zuvor schon am Rande der Kapazität- und Belastungsgrenze gearbeitet haben. "Rückstände, Zeitmangel und Überlastung" machen die Runde. Und je nach Gemüt reagiert der Einzelne unterschiedlich - aber immer öfter fällt dabei auch der Begriff "Überlastungsanzeige". (Quelle: dbb berlin)