Beamtenstatus für Lehrkräfte
"Warum müssen Lehrer Beamte sein?" ist eine der häufigsten Fragen, wenn es in Diskussionen um das Berufsbeamtentum oder insbesondere um die Bildungsqualität in Deutschland geht. Zu einfach machen es sich jene, die mit der durchaus berechtigten Gegenfrage antworten: "Was ist denn eigentlich so schlimm daran, dass Lehrer Beamte sind?" Die Begründung für den Beamtenstatus von Lehrern ist komplex. Rein rechtlich gehört das Schulwesen nach Art. 7 GG unbestritten zu den - herausragenden - „öffentlichen Pflichtaufgaben". Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen werden. Hierzu gehören die Notengebung bis hin zu den Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassungen zu weiterführenden Schulen oder Disziplinarmaßnahmen. Insofern ist der Beamtenstatus für Lehrer ausdrücklich von dem verfassungsrechtlichen Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG geboten.
Auch aus politischer und gesellschaftlicher Sicht ist der Beamtenstatus für Lehrer sinnvoll:
Einstellung von Lehrerinnen & Lehrern in Berlin
Hier finden Sie ausführliche Informationen (berlin.de)
Broschüre Lehrerin oder Lehrer in Berlin (PDF)
Q - wie Quereinsteiger
Infoblatt "Q - wie Quereinsteiger" (PDF)
QuerBer
Informationen für Quereinstieger in Berlin
S – wie Sabbatjahr
Infoblatt "S – wie Sabbatjahr" (PDF)
S - wie Schulämter
Schulämter (PDF)
Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule
Mit den verschiedenen Instrumenten des Arbeitsschutzes wird zunächst das Ziel verfolgt, die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, indem Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten getroffen werden. Doch geht ein fortschrittlicher Arbeitsschutz-Ansatz deutlich über diesen reinen Sicherheitsaspekt
hinaus und hat auch die langfristige Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten und deren Wohlbefinden bei der Arbeit im Blick. Dem Arbeitsschutz kommt also eine zentrale Rolle zu. Deshalb richten sich Arbeitsschutzbestrebungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebs beziehungsweise einer Behörde und nicht nur an die Arbeitgeber. Damit sich aber die Beschäftigten und ihre Vertretungen für ihre gesundheitlichen Belange am Arbeitsplatz einsetzen können, müssen sie über die gesetzlichen Regelungen informiert sein. Das Arbeitsschutzgesetz fasst die allgemeinen
Grundsätze des Arbeitsschutzes wie folgt zusammen: