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Aktivrente und Einbeziehung von Beamten
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die gesetzliche Regelung der sogenannten Aktivrente, die einen steuerfreien Hinzuverdienst bei einer Erwerbstätigkeit im Alter in Höhe von monatlich 2.000 Euro ermöglicht (§ 3 Nr. 21 EStG). Viele Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sind unsicher, ob und inwieweit auch sie von dieser Regelung profitieren können.
Die FAQ für Beamtinnen und Beamte werden für diesen Personenkreis die wichtigsten Fragen in Bezug auf die etwaige Einbeziehung in die Regelungen des Aktivrentengesetzes gestellt und beantwortet.
Seniorenaktivitäten April - Dezember 2026
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