Lehramtsstudium
Die Lehrerbildung im Land Berlin verläuft in zwei Phasen: Erster Schritt ist ein Universitätsstudium, das mit dem lehramtsbezogenen Master-Abschluss erfolgreich beendet wird. In Phase Zwei folgt die schulpraktische Ausbildung mit dem Vorbereitungsdienst. Mit der Verabschiedung des neuen Lehrkräftebildungsgesetzes vom 31. Januar 2014 ergeben sich umfangreiche Änderungen in der Lehrkräfteausbildung in Berlin:
Lehrämter:
Ausbildung:
Bei allen drei Lehrämtern können Sie sich auch für Sonderpädagogik entscheiden, indem Sie anstelle eines allgemeinbildenden Faches zwei sonderpädagogische Fachrichtungen wählen.
Infos zum Studium (berlin.de)
Effektiv studieren …
Studienhelfer 1 - Grundregeln für schriftliche Arbeiten im Studium
Wichtige Links:
Infos zu Bachelor-Lehramtsoptionen (fu-berlin.de)
Infos zum Lehramtsstudium (hu-berlin.de)
Eine gute Ausbildung ist heute wichtiger als je zuvor. Zu Recht können junge Menschen auf eine staatliche Ausbildungsförderung vertrauen, die die Chancengleichheit im Bildungswesen sowie die Mobilisierung von Bildungsreserven in den einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten zum Ziel hat.
BAföG
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz BAföG - regelt die staatliche Unterstützung für die Ausbildung von Schülern und Studenten. Mit dem Kürzel BAföG wird umgangssprachlich die Förderung bezeichnet, die sich aus dem Gesetz ergibt. Jeder vierte Studierende in der Regelstudienzeit erhält heute Förderung nach dem BAföG.
Ausbildungsstätten, Ansprechpartner, Anträge und Merkblätter finden Sie auf der folgenden Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:
Infos zum BAföG (berlin.de)
Stipendien und Förderwerke
Es gibt viele Möglichkeiten, das Studium zu finanzieren. Sowohl der Staat als auch die politischen Parteien, die Kirchen und andere gesellschaftliche Gruppen wie beispielsweise Gewerkschaften bieten Stipendien für begabte Studierende an. Bei diesen Stipendien handelt es sich – anders als beim BAFöG – um leistungsabhängige Förderungen, allerdings ist die Stipendienhöhe im Regelfall abhängig vom Einkommen der Eltern. Eine Ausnahme stellt das Deutschland-Stipendium dar, welches nur leistungsabhängig vergeben wird. Bei konfessionellen Stiftungen kann die Förderung auf die Mitglieder der jeweiligen Religionsgemeinschaft beschränkt sein.
Informationen zu Stipendien und Förderwerke finden Sie auf der folgenden Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft:
Infos zu Stipendien und Förderwerken (berlin.de)