12. September 2022

ACHTUNG

Wegfall der Zulage für Angestellte Lehrkräfte

Die Ausgleichszulage (Erfahrungsstufe 5), die für die Nichtverbeamtung bei angestellten Lehrerinnen und Lehrern bezahlt wird, fällt zum 31. Dezember 2022 weg.

Bildungssenator Zöllner hatte 2009 wegen des Lehrermangels durchgesetzt, dass eine Zulage, die der Erfahrungsstufe 5 entspricht, bei angestellten Lehrerinnen und Lehrern schon ab dem ersten Arbeitstag bezahlt wurde.

Die Tarifgemeinschaft der Länder stimmte dieser Sonderreglung zu, da Berlin durch die Nichtverbeamtung einen erheblichen Konkurrenznachteil besaß. Dieser Nachteil fällt durch die Verbeamtung der Lehrerschaft nun weg und damit auch die Zulage, die zusätzlich zur realen Eingruppierung bezahlt wurde.

Fällt die Zulage nach Erfahrungsstufe 5 für Bestandslehrerinnen und -lehrern bei Nichtverbeamtung auch ab dem 01.01.2023 weg, wie bei Neueinstellungen  ab diesem Zeitpunkt?

Unsere Anfrage diesbezüglich an die Schulsenatorin Astrid Sabine Busse wurde wie folgt beantwortet:

"Die im Jahr 2009 mit Genehmigung der TdL eingeführte übertarifliche Regelung, sieht für Lehrkräfte, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme ins Beamtenverhältnis erfüllen, eine unwiderrufliche Zulage in Höhe der Differenz zwischen der regulär zustehenden Stufe und der Stufe 5 vor. Die Regelung ist befristet bis 31.12.2022 und kann wegen der Wiedereinführung der Verbeamtung in Berlin nicht verlängert werden.

Allen Lehrkräften, welche die Zulage derzeit erhalten, wird die Zulage auch über den 31.12.2022 hinaus gezahlt (Unwiderruflichkeit)."

Holger Schmidt,
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie,
Personalmanagement Referatsleitung