12. Mai 2017

Gesetzesvorlage

Vorlage zur Beschlussfassung im AOH Berlin über das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungs- und des Lehrerkräftebildungsgesetzes

Der VBE Berlin freut sich, dass alte Forderungen nun durch die Senatsbildungsverwaltung umgesetzt werden sollen:

  • Bezahlung von Grundschulkräften nach A13/ E13
  • Konrektoren und Zweite Konrektoren sollen ab 01.08.2018 jeweils eine Besoldungsstufe  höher erhalte

Drucksache 18/ 03335  vom 10.05.2017

Vorlage zur Beschlussfassung im Abgeordnetenhaus Berlin über das Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes und des Lehrkräftebildungsgesetzes.

Durch die beabsichtigte Änderung der  Bildungslaufbahnverordnung  soll ein neuer Laufbahnzweig für Lehrkräfte eingeführt werden, die den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Grundschulen nach dem Lehrkräftebildungsgesetz vom 7. Februar 2014 absolviert haben. Die Bildungslaufbahn-verordnung soll um einen Laufbahnzweig mit dem Amt „Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen“ als Eingangsamt ergänzt werden.  Die Bezahlung erfolgt nach A 13/ E13. Gleichzeitig soll eine Möglichkeit für Lehrkräfte mit der Laufbahnbefähigung als „Lehrer“ geschaffen werden, um eine entsprechende Vergütungsgruppe zu erhalten und in den entsprechenden Laufbahnzweig zu wechseln.

Die Ämter „Konrektor“ und „Zweiter Konrektor“ sollen ab dem 01.08.2018 um jeweils eine Besoldungsgruppe erhöht werden: von A12 auf A13 und A13 auf A14.

Als Begründung für die Besoldungserhöhung der Konrektoren und Zweiten Konrektoren sind Aufgabenhäufung und die Intensivierung durch schulgesetzliche Vorgaben, z.B. der erweiterten Selbstständigkeit der Schulen in pädagogischen, finanziellen, personellen, organisatorischen und administrativen Bereichen sowie der Ganztagsorganisation und Kommunikation mit dem Hort-Bereich und anderen  Schulen. Als Begründung für die Neueinführung des Laufbahnzweiges „Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen“ wird angeführt, dass die Aufgaben der Grundschulkräfte immer anspruchsvoller geworden sind und es nicht mehr nur in erster Linie um die Vermittlung der Kulturtechniken Lesen-Schreiben-Rechnen geht, sondern sich der gesellschaftliche Auftrag der Grundschulkräfte stetig geändert und erhöht hat.

Aus der Autoritätsperson, die Wissen weitergibt, ist eine Lehrkraft geworden, die Demokratiebildung betreibt, Bildungsbenachteiligungen möglichst frühzeitig erkennt und entgegensteuern soll und gleichzeitig die stärkeren Schülerinnen und Schüler gezielt fordert und fördert.

Daneben haben sich die Anforderungen an Grundschullehrkräfte „durch die Einführung des flächendeckenden Ganztagsbetriebes, der flexiblen Schuleingangsphase und der damit verbundenen Individualisierung von Lernprozessen sowie der Inklusion in den letzten Jahren deutlich erhöht. Aus der Sechsjährigen Grundschulzeit ergeben sich zudem besondere Fachlichkeitsansprüche an die Lehrkräfte, die in den unteren Jahrgangsstufen vornehmlich als Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer unterrichten, aber spätestens ab der Jahrgangsstufe 5 differenzierten Fachunterricht zu erteilen haben.“

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Ich kommentiere diese Begründung nicht!  Jeder von uns weiß, wie durch ständige Reformen an der Grundschule der Aufgabenbereich immer weiter ausgeweitet wurde und welche zusätzliche Arbeit durch „Schule in erweiterter Verantwortung“ von uns geleistet werden musste.

Was ich bis jetzt nicht wusste, ist, dass ich nur Kulturtechniken wie Lesen-Schreiben-Rechnen vermittelt habe. Das dürfte auch dem Unterrichts- und Erziehungsauftrag der Berliner Schule wie  er im Schulgesetz verankert ist, nicht entsprechen. Ich selbst habe in den fast 40 Dienstjahren mehrfach als Klassenlehrerin Klassen von 1 – 6 durch die Grundschulzeit geführt. Neben meinem Fach Geschichte, dass ich im Übrigen bis zur 13. Klassenstufe unterrichten kann und Grundschuldidaktik, habe ich Psychologie, Erziehungswissenschaften und Fachdidaktik studiert.

In diesen Fächern habe ich auch meine 1. Staatsprüfung an der FU Berlin abgelegt. Hinzu kommt meine langjährige Berufserfahrung in allen Grundschulfächern der Klassenstufen 1 – 6.

Ob meine Ausbildung oder Ihre wirklich schlechter ist, als die nach dem neuen Lehrerkräftebildungsgesetz vom 7. Februar 2014, muss sich erst noch beweisen. Wütend macht es aber schon, wenn eine Lebensarbeitsleistung als Grundschullehrerin von der Bildungssenatorin, Frau Scheeres,  auf die Vermittlung von Kulturtechniken reduziert wird.

Ihre Heidrun Quandt, Landesvorsitzende