24. Februar 2020

Masern-Impfpflicht ab dem 1. März 2020

VBE kritisiert Mehrbelastung der Schulleitungen

Wir wehren uns mit Entschiedenheit dagegen, dass die Aufgabe, den Impfstatus zu kontrollieren, den Schulleitungen aufgebürdet wird.

Diese sind bereits über Gebühr belastet. In der von uns beauftragten, repräsentativen forsa-Schulleitungsumfrage 2019 gaben 91 Prozent der Schulleitungen an, dass das stetig wachsende Aufgabenspektrum der größte Belastungsfaktor sei, dicht gefolgt von den Belastungen durch steigende Verwaltungsarbeiten und dem Umstand, dass Politik bei ihren Entscheidungen den tatsächlichen Schulalltag nicht beachtet. Dass eine Woche vor Inkrafttreten der Impfpflicht teilweise noch nicht bekannt ist, wer für die Durchsetzung zuständig ist, und in den bisher bekannten Verordnungen die Schulleitungen in die Pflicht genommen werden, beweist auf ein Neues die Realitätsferne der Politik. Dabei ist in dem Bundesgesetz klar benannt, dass die oberste Landesgesundheitsbehörde entscheiden kann, dass der Nachweis über die Masernimpfung nicht der Leitung einer Einrichtung, sondern dem Gesundheitsamt oder einer anderen staatlichen Stelle gegenüber vorzulegen ist“, kritisiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann. Er fordert deshalb: „Die Erfassung des Impfstatus muss Aufgabe der Gesundheitsämter sein.“

www.vbe.de

Mehrarbeit wegen Masern-Impfpflicht

Die Bildungsgewerkschaften im dbb berlin begrüßen die allgemeine Masern-Impfpflicht, lehnen aber die damit verbundene erneute zusätzliche Belastung des gesamten pädagogischen Personals an den Berliner Schulen ab. Die Aufgabe der Gesundheitsämter, den vorhandenen Impfstatus zu überprüfen, wird mal wieder den Schulen „übergeholfen“. Diese können aber weder die Impfpflicht durchsetzen noch Impfverweigerung sanktionieren.

dbb Bildungsgewerkschaften (VBE, VLW, KEG, BLBS, phv, lehrerberlin)