15. Februar 2021

Corona und Schule

VBE Berlin gegen Öffnung der Grundschulen für 1. - 3. Klasse

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Der VBE Berlin spricht sich gegen eine Öffnung der 1. - 3. Klassen an den Grundschulen ab 22.02.21 aus. Die Situation zum jetzigen Zeitpunkt hat sich gegenüber der Schließung der Berliner Schulen kaum geändert.

Weder gibt es regelmäßige Tests für die Schülerschaft und das Pädagogische Personal, noch Impfungen oder ausreichende Luftfilter an allen Schulen und in allen Klassenräumen. Lediglich das Tragen von Masken für alle Altersgruppen der Schülerschaft ist vorgesehen“, erklärt die Vorsitzende des VBE Berlin, Heidrun Quandt. „Das Tragen von Masken für alle im Schulbetrieb wird von Elternvertretungen unterlaufen, mit der Argumentation, es seien ja Kinder, die die Maske tragen müssen.

Lehrer*innen unterrichten beim Alternativszenario sechs Stunden am Stück mit Maske und dürfen sie auch nicht im Lehrerzimmer abnehmen. Gerade an Grundschulen sind Hofpausen ohne Maske für die Ansteckung ein besonderes Problem, weil ein Abstand von 1,50 m nicht gewährleistet werden kann. Mittlerweile wollen Elternvertreter bestimmen, wie die Öffnung der Berliner Grundschule zu organisieren ist, ohne dass sich Schulleitungen dazu äußern.

Die Senatsverwaltung für Bildung lässt jetzt schon durch Abnicken der Schulaufsicht zu, dass die Notbetreuung ein Unterlaufen des Verbots von Präsenzunterricht ist. Viele der Schüler*innen sitzen jeden Tag in der Notbetreuung und es werden immer mehr. Viele Lehrer*innen sind neben dem Home - Schooling für die Notbetreuung eingesetzt. Bis jetzt interessiert es den Arbeitgeber der Lehrerschaft, nämlich die Senatsbildungsverwaltung, in keinster Weise, welchen gesundheitlichen Risiken sich die Lehrer- und Erzieher*innen aussetzen.

Gerade die Mutanten des Corona-Virus sind wesentlich ansteckender als das ursprüngliche Virus. Wissenschaftliche Untersuchungen haben bewiesen, dass gerade Kinder ohne starke Symptome Überträger sein können. Wollen der Senat und die Senatsbildungsverwaltung die Reduzierung der Inzidenzwerte durch eine Öffnung der Schulen aufs Spiel setzen? Zumal die Schulpflicht bei der Öffnung der Grundschulen weiterhin außer Kraft gesetzt wird. Eine kontinuierliche Beschulung aller Schüler*innen ist mit dieser Anordnung sowieso nicht durchführbar.

Der Druck der Eltern ist groß, die Grundschulen wieder zu öffnen. Es geht aber nicht nur um den Willen der Elternschaft, sondern besonders um die Gesundheit der Schüler-, Lehrer- und Erzieher*innen. Was macht die Senatsbildungsverwaltung eigentlich mit verbeamteten und angestellten Lehrern*innen, die sich weigern, in den Präsenzunterricht zu wechseln. Laut Grundgesetz hat jeder in Deutschland das Recht, Leib und Leben zu sichern und damit auch ein Widerstandsrecht gegen Maßnahmen, die gerade Leib und Leben bedrohen.“