21. November 2025

Fallengelassene Angestellte-Ü52

Skandalöse Zweiklassen-Bezahlung bei Lehrkräften

Der VBE Berlin fordert, den viel zu niedrigen sogenannten „Nachteilsausgleich“ für angestellte Lehrkräfte über 52 Jahre endlich angemessen und rückwirkend nachzubessern.

Die Senatsverwaltung für Bildung und die sie tragenden Parteien korrigierten im Abgeordneten-haus dankenswerterweise die Fehlentscheidung von 2004 zur Nicht-Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin mit dem Entscheid zur Wiederverbeamtung 2023. Diese Entscheidung war richtig, um dem durch 2004 hausgemachten Lehrkräftemangel in Berlin Abhilfe zu schaffen. Der VBE hat den Beamtenstatus für Lehrkräfte in all den Jahren verteidigt und wieder gefordert.

Im Zuge dieser richtigen Wiederverbeamtung wurden jedoch auf skandalöse Art und Weise, diejenigen Lehrkräfte, die seit 2004 nicht mehr verbeamtet wurden und im Jahr 2023 das Alter von 52 überschritten hatten, fallengelassen. In drei Dimensionen sind diese angestellten Lehrkräfte nun in einem zutiefst ungerechten Zweite-Klasse-Status: Beim Gehalt zur Erwerbszeit, besonders krass bei der Rente versus Pension und bei der Lohnfortzahlung.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) Berlin fordert, dass mit dieser unanständigen Vernachlässigung der angestellten Lehrkräfte über 52 ein Ende gemacht wird!

Der bisher gewährte, sogenannte „Nachteilsausgleich (NTA)“ von 300 Euro auf das Bruttogehalt ist zwar ein erster Ansatz gewesen, aber ist bei Weitem absolut nicht ausreichend, um zu einem anständigen und gerechten Ausgleich zu kommen. Er verdient seinen Namen nicht.

Wie genau sieht die Benachteiligung der angestellten Ü52-Lehrkräfte aus? Vergleichsgrundlage zwischen angestellt und verbeamtet ist die Entgeltgruppe E13, Stufe 6 versus A13, Stufe 8, bei 25 Dienstjahren, alleinstehend, ohne Kind. Die Detailrechnung zu den hier genannten Zahlungen findet sich in dieser verlinkten PDF).

1)      Gehalt zur Erwerbszeit: Der „Status-Pay-Gap“ beträgt zur Erwerbszeit inakzeptable 486 Euro jeden einzelnen Monat. Dabei ist die für Angestellte höhere Jahressonderzahlung und der bisher gezahlte NTA von 300 Euro schon eingerechnet!

2)      Rente versus Pension: Hier fehlen angestellten Lehrkräften Ü52, im Schnitt satte 1.000 Euro in jedem einzelnen Monat ihrer Rentenbezugszeit bis zum Lebensende im Vergleich zu den verbeamteten Kolleginnen und Kollegen. Dabei ist der Ertrag aus der Angestellten-Betriebsrente VBL genauso schon eingerechnet, wie der Rentenertrag aus einem privaten Rentenvertrag über das bisherige Nachteilsausgleichsgeld von 300 Euro.  

Wie summieren sich diese Benachteiligungen auf?

1)      Für die Erwerbszeit bedeutet das für eine Ü52-Person, die mit 67 in Rente geht, einen Einkommensnachteil von 87.000 Euro in 15 Jahren - wohlgemerkt auf Netto-Basis!

2)      Setzt man eine Rentenbezugszeit von 20 Jahren bis zum Alter von 87 Jahren darauf, was in etwa der durchschnittlichen Lebenserwartung entspricht, kommen noch einmal bis zu 240.000 Euro an niedrigeren Altersbezügen obendrauf.

Selbst wenn man für verbeamtete Lehrkräfte in der Pensionszeit nur die Hälfte dieses Pensions-Vorteils ansetzt, aufgrund nicht steter Erwerbsbiografien und der anteiligen Angestelltenzeit vieler jetzt wieder neu verbeamteter Lehrkräfte in der Zeit von 2004-2023, die beide dazu führen, dass nicht der maximale Pensionssatz von neu verbeamteten Kolleginnen und Kollegen erreicht wird, so kommt es in Summe zu einem skandalösen Status-Pay-Gap aus Erwerbszeit und Pensionszeit von mindestens 207.000 Euro.

Dazu kommt noch die deutlich schlechtere Absicherung im Krankheitsfall. Das sind keine Peanuts! Das ist ein gravierender Wohlstandsunterschied! Das ist ein krass ungleicher Lohn für gleiche Arbeit! Das kann nicht so bleiben! Dieser Status-Pay-Gap verstößt massiv gegen das soziale und  moralische Gebot des gleichen Lohns für gleiche Arbeit und kann nicht durch formalistische Paragraphenlagen und Sachzwänge gerechtfertigt werden, die einseitig angestellte Lehrkräfte-Ü52 tragen sollen.

Was bisher getan wurde reicht bei Weitem nicht:

Die bisher als sogenannter „Nachteilsausgleich“ gezahlten 300 Euro auf das Bruttogehalt sind angesichts der realen Benachteiligung absolut nicht ausreichend! Ein daraus abgeleiteter privater Rentenvertrag erbring bestenfalls um die 70 Euro Rentenwert. Das „Ausgleich“ zu nennen, ist angesichts der realen Benachteiligung unanständig! Hier wurde nicht hingeschaut und Lehrkräfte, die fast zwanzig Jahre die Schule in Berlin mit am Laufen gehalten haben, sträflich fallengelassen und vergessen.

Der VBE Berlin fordert deshalb, auf der Basis der Beschlusslage des Vertretertages 2025, die Senatsverwaltung und alle demokratischen Parteien in Berlin dringend zu diesen Maßnahmen auf:

1.       NTA-900 statt 300 und anders auszahlen! In einem ersten Schritt werden wenigtens annähernd wirksame 900 Euro pro Monat - auch rückwirkend vom 01.02.2023 - in einen bestehenden oder einen für die Betroffenen-Gruppe neu einzurichtenden Gruppen-Rentenvertrag der VBL-Klassik eingezahlt.

·         Für den rückwirkenden Zeitraum wird die Differenz zum NTA-300 eingezahlt.

·         Sind rückwirkende Einzahlungen nicht möglich, wird der rückwirkende Betrag als Nachzahlung monatlich gestreckt zusätzlich ausgezahlt.        

·         Gehebelt werden kann dieser Betrag u.a. über den §16, Absatz 5 des TV-L, der dafür ein bereits bereitstehendes tarifliches Handlungsinstrument zur Verfügung stellt! Hier ist nur politischer Wille gefragt. Das Instrument ist da.  

2.       Angepasste Lohnfortzahlung: Einführung einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von mindestens 12 Monaten und anschließend die Regelungen zum öffentlichen Dienst Berlin.

Zu diskutieren und beschließen ist ferner:

3.       Frühere Hochstufung der angestellten Lehrkräfte Ü52 in die finale Entgeltstufe 6, rückwirkend zum 01.02.2023, zum Abmildern der Lücke zur Erwerbszeit.

Du bist betroffene, angestellte Ü52-Lehrkraft? Dann melde dich beim VBE-Berlin! Schließen wir uns mit unserem berechtigten Anliegen zusammen! Vernetzen wir uns über Instagram.

Gemeinsam sind wir stark! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! https://www.instagram.com/gleiche_arbeit_gleicher_lohn/ -

Ziel ist es, sich dort zu sammeln und dann in einen Petitionsprozess überzugehen.

Du bist betroffene, angestellte Ü52-Lehrkraft? Dann melde dich beim VBE-Berlin! Schließen wir uns mit unserem berechtigten Anliegen zusammen! Vernetzen wir uns über Instagram.

Gemeinsam sind wir stark! Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! Instagram

Ziel ist es, sich dort zu sammeln und dann in einen Petitionsprozess überzugehen.

                             c/Christoph Link, Bezirksvorsitzender des VBE-Berlin-Mitte