03. Januar 2018

Abgeordnetenhaus beschließt Haushaltsgesetz 2018/2019

Kostendämpfungspauschale soll fallen

"Endlich wird eine zentrale Forderung des dbb berlin zur Änderung des Beihilferechts - durch Abschaffung der Kostendämpfungspauschale - erfüllt.

Nun muss nur noch der § 76 Landesbeamtengesetz geändert werden, in dem die Einbehaltung (einschließlich der Höhe) der Kostendämpfungspauschale festgeschrieben ist. Bleibt zu hoffen, dass diese Änderung umgehend durch den Gesetzgeber beschlossen wird und die Beschäftigten nicht wieder eine Pleite, wie seinerzeit bei der unendlich lange verzögerten Abschaffung der Praxisgebühr, erleben müssen." kommentiert Landeschef Frank Becker den Beschluss des Abgeordnetenhauses.

Tatsächlich finden sich in der Anlage zur "Dringlichen Beschlussempfehlung" des Hauptausschusses vom 6. Dezember 2017 in den Änderungen zum Entwurf des Doppelhaushaltes "Mehrausgaben" in Höhe von jeweils 10.000.000 in 2018/2019 "aufgrund der Abschaffung der Kostendämpfungspauschale" wieder. Faktisch hat das Parlament somit die - seitens des dbb beamtenbund und tarifunion berlin (dbb berlin) lange geforderte - Abschaffung der Kostendämpfungspauschale endlich beschlossen. 

Bereits in seiner Stellungnahme zum damaligen Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Landesbeihilfeverordnung vom 2. November 2015 hat der dbb berlin ausgeführt, dass das Land Berlin mit dieser Verordnung dazu beiträgt, die gemeinsamen Eckpunkte des Beihilferechts von Bund und Ländern einheitlich zu gestalten und fortzuentwickeln. Gleichzeitig - und das kritisiert der dbb berlin seinerzeit - werden aber die bereits bestehenden Einschnitte, wie die Kostendämpfungspauschale nicht aufgehoben.

Besoldungsanpassung soll vorgezogen werden

Gemäß der Änderung zum Entwurf des Doppelhaushaltsplans soll die Besoldungsanpassung im Jahre 2018 um 2 Monate auf Juni und im Jahre 2019 um weitere zwei Monate auf April vorgezogen werden. 

"Offensichtlich haben die Diskussionen und Gespräche, die der dbb berlin mit Vertreterinnen und Vertretern der Fraktionen im Abgeordnetenhaus zum Thema Besoldungsanpassung geführt hat, doch zu einer gewissen Einsicht bei den Parlamentariern geführt. Ja, die um acht Monate verzögerte Besoldungsanpassung war falsch, ungerecht und unsozial. Unverständlich daher, warum das Parlament nur einen halben Schritt in Richtung Bezahlungsgerechtigkeit geht und nicht den ganzen Schritt auf Januar.", so Frank Becker zu dieser Entscheidung.

dbb berlin