Ein am 29.08.2019 veröffentlichtes Rechtsgutachten kommt zu dem Schluss, dass ein Kopftuchverbot an deutschen Schulen möglich sei.
Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, erklärt dazu: „Die vorgetragenen Argumente kann man nachvollziehen. Das ändert jedoch nichts daran, sich der Kernfrage bei diesem Thema bewusst zu werden: In wieweit sollten Lehrkräfte dazu befähigt werden und ggf. verpflichtet sein, Konsequenzen zu ziehen – und wie sollen diese aussehen? Wenn ein Mädchen der Forderung, das Kopftuch abzulegen, nicht nachkommt, ist es dann Aufgabe der Lehrkraft, es vom Unterricht auszuschließen? Und wenn die Eltern und das Mädchen nicht einlenken, heißt das dann, dass das Mädchen dauerhaft nicht beschult wird? Die Debatte um einem Kopftuchverbot darf nicht zur Phantomdebatte werden. Bevor es also zu einer politischen Entscheidung kommt, muss die Forderung nach ein Kopftuchverbot mit allen Konsequenzen zu Ende gedacht werden, damit Schulen und Lehrkräfte nicht wie so oft im Regen stehen gelassen werden. Wenn Politik und Gesellschaft sich ernsthaft um die Integration sorgen, dann ist es unabhängig von der Kopftuchdebatte zwingend erforderlich, dass die Politik ihren Fokus stärker auf das Gelingen von Integrationsprojekten und die flächendeckende Einführung des staatlichen Islamunterrichtes richtet.“