23. Februar 2024

Inflationsausgleichsprämie

Inflationsausgleichsprämie für Beamtinnen und Beamte sowie Pensionär:innen beschlossen

In seiner gestrigen Sitzung hat das Berliner Abgeordnetenhaus das Gesetz über Sonderzahlungen aus Anlass der gestiegenen Verbraucherpreise (Berliner Verbraucherpreise-Sonderzahlungsgesetz – BerlVSZG) beschlossen. Der Hauptausschuss hatte bereits zugestimmt.

Mit dem Gesetz wird die Sonderzahlungsregelung des Tarifabschlusses für die Landesbediensteten  vom 9. Dezember 2023 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.

Anders als die  einmalige Corona-Sonderzahlung, die 2022 den aktiv Beschäftigten für ihren Einsatz zur Bewältigung der Corona-Pandemie gewährt wurde, wird die steuerfrei gewährte Verbraucherpreise-Sonderzahlung auch Versorgungsempfängern/innen prozentual entsprechend ihrem individuellen Versorgungssatz zugute kommen.

Im Einzelnen erhalten Beamtinnen und Beamte rückwirkend für den Monat Dezember 2023 eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 1800 Euro.  Für Empfänger von Anwärterbezügen, Unterhaltsbeihilfen oder Unterhaltsgeld werden 1000 Euro ausgezahlt. Bei Teilzeitkräfte bemisst sich die Sonderzahlung an ihrem Teilzeitumfang.

Für den Zeitraum Januar bis Oktober 2024 erhalten Beamte monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro, Anwärter werden 50 Euro ausbezahlt.  Teilzeitkräfte erhalten den Betrag wiederum ihrem Beschäftigungsumfang entsprechend.

Ausgenommen von der Prämie sind Senatsmitglieder und Beamte/innen ab der Besoldungsgruppe B7 mit mehr als 10.000 Euro Grundvergütung monatlich. 

Das Gesetz wurde vom Parlament einstimmig beschlossen.

Besoldungsanpassungsgesetz

Ein weiterer Gesetzentwurf für eine Besoldungs- und Versorgungsanpassung wird nach Angaben von Finanzsenator Evers voraussichtlich im zweiten oder dritten Quartal 2024 dem Abgeordnetenhaus zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

In einem Schreiben an den dbb berlin verweist der Senator außerdem auf die beabsichtigte Angleichung an das Bundesgrundniveau auf die Festlegung im Koalitionsvertrag: "Wir wollen die Vergütung unserer Beschäftigten binnen fünf Jahren schrittweise auf das Bundesgrundniveau anheben." Und weiter: „Diese Vorgabe wird selbstverständlich und auch unter Beachtung der vom Bundesverfassungsgericht zur amtsangemessenen Alimentation aufgestellten Parameter im Rahmen der anstehenden Besoldungs- und Versorgungsanpassung berücksichtigt werden“. Welche konkreten Maßnahmen zur Angleichung an das Bundesgrundniveau im Einzelnen ergriffen werden, werde derzeit geprüft. Der dbb berlin hatte den Finanzsenator aufgefordert, bei der vorgesehenen Anpassung der Berliner Landesbesoldung an das Bundesgrundniveau auch den Mindestabstand zu dem zum 1. Januar 2024 angehobenen Bürgergeld zu berücksichtigen.

www.dbb.berlin