Mit großer Sorge beobachten die Ausschüsse Sonderschule und Grundschule des Verbands für Bildung und Erziehung Berlin e. V. (VBE) die Entwicklungen im Bereich des gemeinsamen Unterrichts und der Sonderpädagogik in Berlin.
In unseren Ausschüssen arbeiten ausschließlich qualifizierte Sonderpädagogen und Primarschullehrkräfte, die über Jahre- und jahrzehntelange Praxiserfahrung an Berliner Schulen verfügen.
Wir fordern:
1) Der Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf darf nur durch ausge-
bildete Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen erfolgen.
2) Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer müssen für jedes Kind mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in ihrer Klasse eine Stunde Reduzierung ihres Deputats erhalten.
3) Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, dürfen
nicht mehr als insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler umfassen. In diesen Klassen dürfen nicht
mehr als vier Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein.
4) Schulen, in denen inklusiver Unterricht stattfindet, müssen in ihrer räumlichen, technischen
und personellen Ausstattung denselben Stand erreichen wie die entsprechenden Förderzentren.
5) Sonderpädagogischer Förderbedarf muss unbürokratisch vor Ort durch die Schulleitung unter
Mitwirkung einer sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkraft festgestellt und bewilligt werden.
6) Bestehende Förderzentren müssen erhalten und erweitert werden.