Viele Lehrer*innen melden sich beim VBE Berlin und beklagen, dass aufgrund von Personalmangel (Erkrankungen der Kolleg*innen) Klassen aufgeteilt werden und das offensichtlich mit Zustimmung der jeweiligen Schulaufsicht.
Die Aufteilung der Klassen erfolgt nicht nur innerhalb der Jahrgangsstufe sondern auch auf andere Klassenstufen. Diese Aufteilung von Klassen führt zum Teil dazu, dass statt 24 Schüler*innen 30 Schüler*innen sich im Klassenraum befinden. Das Vorgehen widerspricht vehement ihrem Musterhygieneplan aber auch der Fürsorgepflicht gegenüber den Schüler*innen und dem pädagogischen Personal. Ihr Ziel ist es, die Schulen so lange wie möglich geöffnet zu halten. Der Preis dafür kann aber nicht die Gesundheit der Schüler-, Lehrer- und Erzieherschaft sein. Der VBE Berlin erwartet von Ihnen, den Musterhygieneplan umgehend zu ändern, so dass Klassenaufteilungen aufgrund von Personalmangel nicht weiter möglich sind.
Antwort von Frau Scheeres:
Sehr geehrte Frau Quandt,
für Ihre Hinweise in dem oben genannten Schreiben bedanke ich mich. Wie Sie wissen, wird der Musterhygieneplan Corona der Berliner Schulen auf der Grundlage einer sehr breiten Expertise von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie Expertinnen und Experten aus den Bereichen Gesundheit und Bildung erarbeitet und im Hygienebeirat der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie abgestimmt.
Die dort abgebildeten Regelungen entstehen in einem sorgfältigen Abwägungsprozess zwischen dem Gesundheits- und Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler und des pädagogischen und nichtpädagogischen Personals einerseits und dem Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung andererseits.
Die von Ihnen angesprochene Maßnahme der „Klassenaufteilung" ist eine schulorganisatorische Maßnahme im Fall unvorhersehbaren Vertretungsanfalles. Die Möglichkeit der Umsetzung dieser (Notfall-)Maßnahme richtet sich gemäß des geltenden Musterhygieneplanes nach der Schulart und der Zuordnung der Schule zu einer Stufe gemäß Corona-Stufenplan.
Ich bin sicher, dass die Schulleitungen in Abstimmung mit den regionalen Schulaufsichten diese Maßnahme nur kurzzeitig in Notfällen umsetzen, in denen dies mit dem Musterhygieneplan vereinbar ist und keine andere Lösung zur Verfügung steht. Ihre Schreiben nehme ich zum Anlass, dies mit unseren Schulaufsichten vorsorglich noch einmal abzustimmen.