14. April 2021

Schule und Corona

Der Vorschlag enttäuscht

„Für alle anderen Bereiche gilt die Notbremse ab 100, im Bildungsbereich kann bis zur doppelten Inzidenz Unterricht vor Ort stattfinden.

Für diese Abweichung fordern wir eine wissenschaftlich belegbare Begründung und die Festlegung von Maßnahmen, die zusätzlich bei Inzidenzen zwischen 100 und 200 zu ergriffen sind. Die Deutungshoheit der Länderchefs führt zu einem bunten Sammelsurium an Infektionsschutz-Unterlassung: Dort gibt es vollen Präsenzunterricht, woanders kann doch nur einmal getestet werden, hier soll es eine Testpflicht geben, dort reicht es aber, wenn die Eltern für den negativen Test bürgen.

Wer Unterricht stattfinden lassen möchte, muss für den Infektionsschutz der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und deren aller Familien sorgen. Das geht nur mit dem Dreiklang des Infektionsschutzes: Impfangebote unterbreiten, mindestens zweimalig pro Woche testen und die Einhaltung der Hygieneregeln sicherstellen. Deshalb muss festgeschrieben werden, dass ab einer Inzidenz von 50 Wechselunterricht stattfindet. So kann Unterricht gewährleistet werden – aber unter möglichst sicheren Bedingungen.

Zeitgleich müssen die begonnenen Anstrengungen, Erzieherinnen und Erzieher und Lehrkräfte priorisiert zu impfen, intensiviert werden. Die einmal getroffene -und vollkommen richtige Entscheidung- zur Gewährleistung des Bildungsbetriebs Lehrkräfte beim Impfen zu priorisieren, darf nicht zurückgenommen werden!“, kommentiert Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), den Kabinettsvorschlag zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes.