Der Berliner Senat steht mit seinen unreflektierten Alleingängen offenbar einmal mehr kurz davor, ein wichtiges Projekt gründlich in den Sand zu setzen.
Nach Presseberichten soll die Mehrheit der Länder in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) die Hauptstadtzulage für die Angestellten des Landes ablehnen.
Für den dbb berlin wäre das ein weiteres Zeugnis des selbstherrlichen Dilettantismus, an dem der Berliner Senat immer wieder auf Kosten seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter scheitert bzw. mit dem er den Unwillen der anderen Länder und der höchsten Gerichtsbarkeit heraufbeschwört. Eine Lösung, die die Mitgliedschaft Berlins in der TdL nicht gefährdet, ist überfällig.
„Seit mehr als einem halben Jahr mahnt der dbb berlin, endlich die notwendige Zustimmung der TdL zur Gewährung einer Hauptstadtzulage an die Berliner Arbeitnehmer einzuholen“, zeigt sich dbb Landeschef Frank Becker genervt. „Vernünftige Verhandlungsführer hätten sinnvoller Weise ihre Pläne bereits im Vorfeld mit denen abgesprochen, die davon tangiert sind. Nicht so leider die Regierenden in Berlin, die offenbar selbstherrlich meinen, ihr Süppchen im Alleingang kochen zu können - und damit immer wieder grandios scheitern“.
Tatsächlich wäre die Ablehnung der Hauptstadtzulage durch die TdL ein weiteres eklatantes Versagen der Berliner Politik gegenüber dem öffentlichen Dienst. „Erst vor wenigen Wochen hat ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für Schlagzeilen gesorgt, wonach Berlin jahrelang ganze Gruppen von Richtern und damit wohl zwangsläufig auch Beamte entsprechender Besoldungsgruppen grundgesetzwidrig unteralimentiert hat. Und das Landesantidiskriminierungsgesetz, das Justizsenator Dirk Behrendt initiiert hat, darf überhaupt nur noch für Berliner Bedienstete Konsequenzen zeigen, will man die Amtshilfe anderer Bundesländer nicht aufs Spiel setzen“, ruft Becker die gröbsten Fehlleistungen des Senats in jüngster Vergangenheit in Erinnerung.
Der dbb berlin erwartet jetzt, dass der Senat unverzüglich eine Lösung präsentiert, die die Zahlung der Hauptstadtzulage an alle Beschäftigtengruppen des Landes Berlin sicherstellt -und zwar ohne dass die Mitgliedschaft des Landes in der TdL gefährdet wird.