• Strukturelles Defizit: Kinderschutz wird in den universitären Curricula sowie in den Landesgesetzen zur Lehrkräftebildung systematisch nicht mitgedacht.
• Repräsentative Dunkelfeldstudie: Fast jede fünfte Person (18,4 %) in Deutschland berichtet von Misshandlung oder Vernachlässigung in der Kindheit.
• Gemeinsame Bundesinitiative: Ein breites Bündnis fordert eine gemeinsame Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) für ein verpflichtendes 5-ECTS-Modul.
Pädagogische Fachkräfte sind zentrale Bezugspersonen junger Menschen, doch in der universitären Ausbildung wird ihnen kaum Wissen über die Anzeichen von Kindeswohlgefährdung vermittelt. Ob ein von Gewalt betroffener junger Mensch auf eine handlungssichere Lehrkraft trifft, bleibt reiner Zufall. Angesichts des anhaltenden Höchststandes von 72.800 Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2024 fordert ein bundesweites Bündnis aus 15 Studierenden-, Lehrkräfte-, Schüler- und Elternvertretungen pünktlich zum Wintersemester eine tiefgreifende Reform der Lehrkräftebildung.
Tomi Neckov, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), kommentiert das Forderungspapier folgendermaßen: „Kinderschutz ist eine zentrale Aufgabe von Schule und Lehrkräfte wollen ihr gerecht werden. Dafür müssen wir sie befähigen: Wer Anzeichen von Gewalt erkennen, das Gespräch mit betroffenen Kindern führen und Verfahrenswege sicher gehen soll, braucht dieses Wissen schon im Studium. Es darf nicht vom Zufall abhängen, ob eine Lehrkraft handlungsfähig ist, wenn ein Kind Hilfe braucht.
Dazu gehört auch, dass es vor Ort ein niedrigschwelliges und vertrauenswürdiges Beschwerdemanagement gibt. Lehrkräfte müssen sich darauf verlassen können, unterstützt zu werden.“
Das heute vorgestellte Positionspapier formuliert fünf zentrale Kernforderungen:
Noah Dejanović, „Student des Jahres 2025“ und Initiator des Projekts „Kinderschutz im Studium“, untermauerte die Dringlichkeit der Initiative: „Es ist fachlich fahrlässig, dass das System Schule die Bewältigung von Kindeswohlgefährdungen einer unvorbereiteten Generation von Lehrkräften überlässt. Ich selbst habe in meiner Kindheit sexualisierte, psychische und körperliche Gewalt durch meine Mutter erlebt und hätte mir gewünscht, dass Lehrkräfte in der Schule hingesehen und mir geholfen hätten. Wir benötigen einheitliche, evaluierte Mindeststandards in der Lehre. Gleichzeitig müssen die Module so gestaltet sein, dass sie eine sichere Lernumgebung für jene Studierenden schaffen, die selbst von Gewalt in ihrer Biografie betroffen sind. Hochschulen müssen dafür die notwendigen Ressourcen und institutionellen Kooperationen mit Betroffenengremien absichern.“
Neckov ergänzt aus Perspektive des VBE: „Kinderschutz kann nicht allein auf den Schultern der Lehrkräfte lasten. Gerade seit der Coronapandemie sehen wir, wie stark die psychosozialen Belastungen von Kindern und Jugendlichen zugenommen haben. Damit Hinweise nicht liegen bleiben, brauchen Schulen multiprofessionelle Teams mit Schulsozialarbeit, Schulpsychologie und weiteren Fachkräften, die kurzfristig und verlässlich unterstützen können. Wissen in der Ausbildung und professionelle Unterstützung vor Ort gehören zusammen.“
Das Bündnis betont abschließend, dass Kinderschutz kein optionales Zusatzthema sein darf, sondern als grundlegender, professioneller Bestandteil der Ausbildung aller pädagogischen Fachkräfte verstanden werden muss.