27. Januar 2022

Corona und Schule

Aufhebung der Präsenzpflicht

Es ist verständlich, dass die neue Schulsenatorin, Astrid-Sabine Busse, in Anbetracht der hohen Inzidenzen an den Schulen und der Einstellung der Kontaktnachverfolgung durch Amtsärzte, die Präsenzpflicht aufhebt und die Verantwortung über die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler an dem Präsenzunterricht in die Hände der Eltern legt.

Gleichzeitig führt die Aufhebung der Präsenzpflicht zu einer höheren Belastung der Lehrerschaft.

Während sich die Klassenzimmer in den Schulen immer mehr leeren, unterrichten die Lehrerinnen und Lehrer am Vormittag die noch verbliebene Schülerschaft entsprechend dem Stundenplan, nachmittags die zuhause gebliebenen Kinder. Daneben muss Unterricht vorbereitet, Aufgaben und Arbeiten korrigiert und der persönliche Kontakt mit den Kindern, die nicht in der Schule waren, gepflegt werden. Nicht zu vergessen, die zahlreichen E-Mails von Eltern, Schülern und Schulleitungen, die gelesen und schnellst möglich zu beantworten sind, auch noch um 23 Uhr. Zusätzlich finden Konferenzen, ja an einigen Schulen, sogar „pädagogische Gespräche“ am Nachmittag statt.

Die ohnehin dürftige Personalausstattung der Berliner Schule verringert sich nun noch durch Covid-19 und Überlastung der Beschäftigten. Die noch verbleibenden Lehrerinnen und Lehrer werden extrem zur Vertretung von Unterricht und Aufsichten herangezogen.

Der reguläre Unterricht wird oft nur dadurch aufrechterhalten, dass Sprachförderung, I-Stunden oder andere Förderstunden wegfallen und das bei inklusivem Unterricht.

Wie lange hält die Berliner Lehrerschaft diese enorme Belastung noch aus?

Hier ein Vorschlag: Der Unterricht findet, zumindest an den Grundschulen, nur noch in den Kernfächern, also Hauptfächern, statt. Damit würden Lehrerstunden frei, die für notwendige Vertretungen eingesetzt werden könnten.

Auch wäre es notwendig, dass Schulleitungen ihrer Unterrichtsverpflichtung vollständig nachkommen und auch Vertretungen übernehmen.

Lehrer und Erzieher haben auch eine Familie und ein Recht auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie haben auch ein Recht darauf, das Wochenende zur Erholung zu nutzen und nicht zur Aufarbeitung von Aufgaben, die in der Woche aus Zeitmangel nicht geschafft werden konnten oder E-Mails von Eltern oder Schulleitungen zu lesen und zu beantworten. Die Arbeitszeit der Grundschullehrer beträgt 27 Unterrichtsstunden und Arbeiten in der unterrichtsfreien Zeit. Sie beginnt aber nicht um 7.00 Uhr und endet im schlimmsten Fall um 23.00 Uhr (letzte Eltern E-Mail).

Neben den verständlichen Sorgen um die Berliner Schülerschaft muss in dieser schweren Zeit auch die Fürsorgepflicht der Schulleitungen, aber auch der Senatsverwaltung greifen.

Ein weiter so, geht nicht mehr, sonst müssen die Schulen geschlossen werden, weil der Berliner Schule die notwendigen Lehrkräfte fehlen.