10. Januar 2019
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Eingruppierung von Grundschullehrern - Anträge können gestellt werden

Anerkennung der Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen nach § 8a Bildungslaufbahnverordnung (BLVO)

Am 18. Dezember 2018 hat der Senat von Berlin beschlossen, dass die Grunschullehrkräfte in Berlin ab 1. August 2019 ein höheres Gehalt bekommen.

Grundschullehrer sollten die Anerkennung der Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen nach § 8a der Bildungslaufbahnverordnung (BLVO) beantragen und können somit die Beförderung in die Besoldungsgruppe A 13 bzw. die Entgeltgruppe 13 erhalten.

Der Antrag muss bis 15. Februar 2019 bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, II E 1.3/II E 1.4 eingereicht werden nach der Anerkennung der Fortbildungen durch die Schulleitung.

Betroffen sind:

Über die weitere Vorgehensweise informiert Sie die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf ihrer Homepage.

Den Antrag und die dazugehörigen Nachweislisten für die Fortbildungsveranstaltungen  können Sie hier downloaden:

Antrag auf Anerkennung
Liste der besuchten Fortbildungen vor Antragstellung
Dokumentation der besuchten Fortbildungen nach Anerkennung