17. September 2020
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VBE-Positionspapier zu Digitalisierung: Was jetzt passieren muss!

VBE zur aktuellen Bundestagsdebatte: Nicht nur reden, endlich machen!

Zu der heutigen Bundestagsdebatte über Anträge zu Innovation, Bildung und Digitalisierung kommentiert der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann: „Wie immer in diesen Debatten wird viel festgestellt, noch mehr gefordert und damit auch Erwartungen der Gesellschaft an die ausführenden Institutionen geschürt.

Doch leider ist noch kein LAN-Kabel durch Reden verlegt, kein Laptop durch guten Willen angeschafft und keine Lehrkraft durch den Vorwurf, an alten Methoden festhalten zu wollen, fortgebildet worden. Deshalb fordern wir, dass der Anspruch an Schule, im Methodenmix auch digitale Angebote zu nutzen, mit den entsprechenden Bedingungen hinterlegt werden muss. Und zwar schnell!“

Der Bundesvorsitzende bezieht sich dabei auf das am vergangenen Wochenende von dem VBE Bundesvorstand verabschiedeten Positionspapier „Digitalisierung von Schule: Was jetzt passieren muss!“. Hier heißt es: „In Verantwortung gegenüber den Schülerinnen und Schülern und im Sinne der gemeinsa­men Verpflichtung, Bildungsungerechtigkeit in Deutschland abzubauen, fordert der VBE die politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die Digitalisierung von Schule jetzt umfassend, mit allem Nachdruck und durch die beschleunigte Bereitstellung aller erforderlichen Ressourcen zu realisieren.“

Beckmann fordert: „Bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres im Winter 2021 braucht es 1. digitale Mindeststandards, 2. die digitale Grundausstattung mit einer stabilen Interverbindung, einem Gerät und dem notwendigen Support, 3. digitale Anwendungen, also Lehr- und Lernangebote, die zertifiziert werden und den Schulen niedrigschwellig zugänglich sind, und es braucht DSGVO-konforme, bedarfsgerechte und zeitgemäße digitale Kommuni­kationsstrukturen. Nicht zuletzt muss in der Gesellschaft ein Verständnis dafür entwickelt werden, wie 4. digitale (Weiter-)Bildung gelingen kann, wobei eine wissenschaftliche Evaluierung umgesetzt, von Best-Practice-Schulen gelernt und bedarfsgerechte Angebote für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften unterbreitet werden müssen.“

VBE