20. Januar 2021
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Lockdown bis 14.02.2021

VBE fordert: Länder dürfen Beschlüsse nicht weichspülen!

„Wir unterstützen diesen Beschluss, da die Schließung von Schulen nachweislich einen hohen Anteil an der Reduktion des Infektionsgeschehens in der Bevölkerung hat.

Die Kanzlerin hat in der Pressekonferenz darauf hingewiesen, dass auf die restriktive Umsetzung gedrungen werden muss. Dies sollten die Kultusministerien ernstnehmen und entsprechend agieren! Denn die Frage bleibt, ob der Beschluss wieder von den Kultusministerien einkassiert wird. Was nämlich nach dem letzten Beschluss auf Ebene der Länder geregelt wurde, lässt einen teilweise fassungslos zurück. Ein Beschluss, der Schulschließung vorsieht, ist mit dem Aussetzen der Präsenzpflicht, wie zum Beispiel in Hessen, eben nicht adäquat umgesetzt. Das provoziert, dass eben doch viele Kinder in die Schule kommen. Offiziell wird von 25 Prozent gesprochen – in einzelnen Klassen und Schulen ist es aber die Hälfte der Schülerinnen und Schüler! Damit wird das eigentliche Anliegen ad absurdum geführt“, erklärt Udo Beckmann, Bundesvorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), in Richtung der Kultusministerkonferenz (KMK) nach dem Beschluss des gestrigen Abends der Ministerpräsidentenkonferenz und der Bundeskanzlerin Dr. Merkel.

Er macht zudem darauf aufmerksam, dass auch die Öffnung für Abschlussklassen der Einhaltung der AHA+L-Regelungen bedarf: „Insbesondere in Hochinzidenzgebieten erwarten wir daher, dass keine ganzen Lerngruppen junger Erwachsener gemeinsam im Klassenraum sitzen.“

Zudem unterstreicht Beckmann, dass die aktuellen Maßnahmen darauf ausgerichtet sind, die Infektionszahlen so deutlich abzusenken, dass mittelfristig wieder geregeltes Präsenzlernen und damit Teilhabe und Teilnahme an Gesellschaft, Schule und sozialem Leben für alle Schülerinnen und Schüler möglich ist. Er betont: „Das ist es auch, was Lehrkräfte sich wünschen! Denn sie wissen, wie wichtig der ganzheitliche Kontakt, die persönliche Beziehung ist. Und zwar insbesondere mit Blick auf diejenigen Schülerinnen und Schüler, für die die Schulschließungen zu besonderen Benachteiligungen führen.“

Mit Blick auf die immer wieder vorgetragenen Forderungen des VBE, bekräftigt der Bundesvorsitzende des VBE:

„Kernforderung des VBE bleibt, dass die Maßnahmen nachvollziehbar und transparent an bestimmtes regionales Infektionsgeschehen gekoppelt werden müssen. Bei längeren Schulschließungen darf daher nicht nur auf die Abschlussklassen geschaut werden, sondern insbesondere auch auf die Schülerinnen und Schüler, die in besonders schwierigen familiären Verhältnissen leben oder zu Hause keine Unterstützung beim Lernen erhalten. Die Gefahr ist sonst groß, dass diese Kinder dauerhaft abgehängt bleiben. Die Politik muss deshalb umgehend ressortübergreifende Unterstützungskonzepte vorlegen. Wichtig sind dafür multiprofessionelle Teams und Netzwerke rund um Schule mit den Jugendämtern und Gesundheitsbehörden, aber auch den Sportvereinen und Anbieter von außerschulischen Lernorten.“