Der Berliner Senat hat beschlossen, den Beschäftigten des öffentlichen Dienstes eine „Hauptstadtzulage“ zu zahlen.
Doch damit gefährdet das Land die Mitgliedschaft in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL). Volker Geyer, Fachvorstand Tarifpolitik des dbb, warnt vor einem „Flickenteppich“ bei der Bezahlung in den Ländern.
Die Bezahlung im öffentlichen Dienst der Bundesländer ist in einem Flächentarifvertrag geregelt („Tarifvertrag der Länder“, kurz TV-L), den die entsprechenden Tarifpartner verhandeln. Das sind die TdL als Arbeitgeber und die Gewerkschaften dbb und ver.di. „Sinn des Flächentarifvertrages ist es, einen Flickenteppich bei der Bezahlung zu vermeiden. Das bedeutet für Berlin allerdings, dass auch Zulagen nur mit Zustimmung der anderen TdL-Mitglieder gezahlt werden können. Ansonsten droht der Rauswurf aus der Tarifgemeinschaft und Berlin müsste – wie derzeit Hessen als einziges anderes Bundesland – einen eigenen Tarifvertag aushandeln“, erklärte Geyer. „Ein Wettbewerb der Länder untereinander um das ohnehin knappe Personal ist aber nicht zielführend.“
Berlins öffentlicher Dienst habe zwar durchaus Probleme, so der dbb Vize weiter. „Es fehlt an allen Ecken und Enden an Fachpersonal, überall wird improvisiert. Das hat die Corona-Pandemie nochmal sehr deutlich gemacht. Wenn der Senat jetzt einen Befreiungsschlag versucht, um als Arbeitgeber attraktiver zu werden, dann ist das grundsätzlich positiv. Aber wenn mit dieser Hauruck-Lösung der erneute Rauswurf aus der TdL riskiert wird, dann zahlen das Land und schlussendlich die Tarifbeschäftigten dafür einen zu hohen Preis.“ Statt Insellösungen voranzutreiben solle der Senat seinen Einfluss in der TdL nutzen, um strukturelle Lösungen zu ermöglichen. „Wenn die Länder mit der Privatwirtschaft oder beispielsweise den Bundesministerien um die besten Nachwuchs- und Fachkräfte konkurrieren wollen, müssen wir ganz grundsätzlich über Entgelt, Eingruppierung und andere Rahmenbedingungen reden. Dafür stehen wir als Tarifpartner gerne zur Verfügung.“