13. Dezember 2017
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Nicht amtsangemessene Besoldung

Musterantrag zur Besoldung 2017

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Bundesverfassungsgericht am 22.09.2017 in 5 Musterverfahren erneut die Frage vorgelegt, ob die den Berliner Beamten und Richtern gewährte Besoldung amtsangemessen ausgestaltet war.

Damit Sie Ihre eventuellen Ansprüche auch für das Jahr 2017 geltend machen können, schicken Sie bitte den Musterantrag sowie den Rücksendevordruck noch bis 31.12.2017 an Ihre Personalstelle. Mitgliedern, die ihre E-Mail Adresse bei uns hinterlegt haben, bekommen den Musterantrag per E-Mail. Die anderen Kolleginnen und Kollegen können die Unterlagen über die Geschäftsstelle anfordern oder dort abholen.

Das betrifft alle Kolleginnen und Kollegen mit den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12. Die Kollegen, die im Laufe des Jahres 2017 in Ruhestand gegangen sind oder gehen, sollten auch einen Antrag stellen.