05. Januar 2021
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Corona und Schule

Ist die Öffnung der Schulen die Gesundheit der Lehrer*innen und Erzieher*innen wert?

„Recht auf Bildung für Kinder und Jugendliche, ja, aber wo bleibt das Recht auf Unversehrtheit von Leib und Leben der Lehrer- und Erzieherschaft in der Berliner Schule“, fragt die Vorsitzende des VBE, Heidrun Quandt.

„Einerseits sind Treffen mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten erlaubt, andererseits haben Lehrer*innen Kontakt beim Präsenzunterricht mit Kindern und Jugendlichen aus 24 Haushalten oder bei Teilung der Klassen (Wechselunterricht) von 12 Haushalten und das gilt nur bei Unterricht in einer einzigen Klasse.

FFP 2-Masken und Schnelltests für Lehrer*innen und Erzieher*innen fehlen sowie Luftfilter-Geräte in allen Klassenräumen. Lernplattformen funktionieren nicht zuverlässig. Schüler*innen werden trotz Lockdown in die Schule bestellt, damit sie unter Aufsicht von Lehrer*innen, die in Homeschooling gestellten Aufgaben bewältigen können. Vor den Schulschließungen wurden Klassen aufgeteilt, um Unterrichtsausfall aufgrund von Personalmangel zu vermeiden. Dann saßen in viel zu kleinen Klassen eben nicht 24 Schüler*innen, sondern 30 und wurden unterrichtet.

Wo bleibt die Verantwortung der Schulsenatorin, aber auch des Senats, für die Gesundheit der Lehrer- und Erzieherschaft? Auch sie haben Kinder und Risikopersonen zu Hause oder gehören selbst zu dieser Gruppe.

Die Fürsorgepflicht des Staates bezieht sich offensichtlich nur auf einen Großteil der Verwaltung, die im Homeoffice arbeitet. Lehrer*innen und Erzieher*innen müssen sich bei der Öffnung der Schulen, egal in welcher Form der Präsenzunterricht durchgeführt wird, erneut einer erhöhten Ansteckungsgefahr aussetzen, ohne ausreichend geschützt zu werden!“