24. September 2020
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Was muss ich tun?

Informationen zur Hauptstadtzulage

Die Hauptstadtzulage von 150 € gilt für alle Beamten*innen und Tarifbeschäftigte im Landesdienst, in den Senatsverwaltungen und in den Kita-Eigenbetriebe.

Es kann zwischen dem Betrag von 150 €, der voll versteuert werden muss, und einem monatlichen Zuschuss für eine BVG-Karte, Bereich AB, gewählt werden. Die Differenz zwischen dem Zuschuss zur BVG-Karte und den 150 € wird den Bruttobezügen zugeschlagen und muss versteuert werden. Wer die 150 € voll erhalten will, muss umgehend einen Antrag an die Personalstelle stellen.

Die Zahlung der Hauptstadtzulage gilt bis zum Einkommen nach A 13 bzw. E 13. Beamt*innen und  Arbeitnehmer*innen, die höher dotierte Stellen inne haben, erhalten die 150 € Hauptstadtzulage nicht, sondern lediglich einen  Zuschuss von 15 € für das BVG-Firmenticket.

Der VBE Berlin findet diese Regelung ungerecht und fordert die Hauptstadtzulage für alle Beschäftigten  im Öffentlichen Dienst, unabhängig von der Besoldungs- oder Entgeltgruppe.

Das Merkblatt und die Antragsformulare finden Sie hier.