03. Dezember 2018
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Änderung der Bildungslaufbahnverordnung

Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte E 13/ A 13

Der VBE setzt sich seit Jahren für die Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte ein. Nun liegt seit Anfang November der Entwurf einer Änderung der Bildungslaufbahnverordnung durch die Senatsbildungsverwaltung vor.

Durch die Änderung wird die Beförderung bzw. Höhergruppierung der Grundschullehrkräfte in die A 13/ E 13 neu geregelt. Betroffen sind ca. 5.600 Kolleginnen und Kollegen (Beamte und Tarifbeschäftigte), die noch nach älteren rechtlichen Regelungen vor Februar 2014 ausgebildet wurden und gleichgestellte Lehrkräfte mit DDR-Ausbildung (LUK, Sonderschullehrkräfte A 12/ EG 11). Damit wird die Befähigung dem neuen Lehramt für Grundschulen gleichgestellt.

Der Antrag für den Wechsel in den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen sollte bis Mitte Februar 2019 gestellt werden, damit zum 1. August 2019 die Höhergruppierung erfolgen kann. Genauere Fristen werden noch bekannt gegeben. Ein Antragsformular ist in Arbeit und wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zur Verfügung gestellt.

Voraussetzung für den Antrag auf Feststellung der Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft an Grundschulen ist die 4-jährige Tätigkeit im Berliner Schuldienst. Auf dem Antrag muss das Absolvieren von 30 Zeitstunden Fortbildung seit 2004 durch die Schulleitung bestätigt werden. Außerdem besteht die Verpflichtung, innerhalb der nächsten drei Jahre, weitere Fortbildungen (30 Zeitstunden in Fachwissenschaft, Fachdidaktik oder Heterogenität) abzuleisten.

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