12. Oktober 2018

Meldeportal für Lehrkräfte durch die AfD-Fraktion

Wir lassen uns nicht einschüchtern!

Nach der Installation eines Meldeportals für Lehrkräfte durch die AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft planen dies laut Medienberichten weitere Fraktionen u. a. in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg und Sachsen.

Der Bundesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Udo Beckmann, kritisiert dieses bundesweite Vorgehen gegen Lehrkräfte scharf: „Die AfD nutzt hier Methoden vergangener Jahrzehnte. Auf den Portalen sollen mutmaßliche Verstöße gegen das Neutralitätsgebot angezeigt werden. Wenn die Lehrkraft also die Bandbreite demokratischer Äußerungen im Unterricht einbringen soll, darf sie die AfD weder auslassen, noch schlecht über sie berichten. Damit möchte die AfD also auf die wohlwollende Auseinandersetzung hinwirken. Denunziantentum und Gesinnungstreue haben aber keinen Platz in einer demokratischen Schule!“

Die Meldeportale hält der Bundesvorsitzende aus verschiedenen Perspektiven für bedenklich:
„1. Was für ein Bild von Lehrkräften wird hier offenbart? Lehrkräfte schwören einen Eid auf die Landesverfassung, sind den Schulgesetzen verpflichtet und geben jeden Tag ihr Bestes, um den Kindern und Jugendlichen bestmögliche Bildungschancen zu gewährleisten. Die AfD sollte ein Interesse daran haben, dass die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigen Erwachsenen heranwachsen und wohlüberlegte Entscheidungen treffen können. Dazu gehört auch, natürlich auf den Festen des Beutelsbacher Konsens, Kontroversen in der Politik auch kontrovers zu diskutieren.

2. Was für ein Bild von Kindern und Jugendlichen wird hier gezeichnet? Schülerinnen und Schüler sind nicht unmündig. In Schule lernen sie Demokratie kennen, können sich und ihr Potenzial entfalten und wissen natürlich auch um Möglichkeiten, sich mit Lehrkräften auseinanderzusetzen. Neben dem direkten Gespräch allein oder im Klassenverband, können die Jüngeren insbesondere ihre Eltern hinzuziehen, die Älteren auf Vertrauenslehrkräfte zugehen. Immer sind Klassen-, Kurs- und Schulsprechende Ansprechpartner. Auch die Schulleitung kann einbezogen werden. Auf vermeintliche Hilfe von außen ist die Schulgemeinschaft nicht angewiesen.

3. Was machen die AfD-Fraktionen mit den gesammelten Daten? Die Meldung einer vermeintlich nicht neutralen Lehrkraft enthält hochsensible Daten, die Lehrerinnen und Lehrern potenziell schaden können. Wir erwarten daher von den Landesregierungen und Schulministerien eine hohe Sensibilität für den Umgang mit diesen Daten der Lehrkräfte und den Einsatz für den Schutz dieser. Zudem sollte schnell die essenzielle Frage geklärt werden, in welcher Form die von der AfD-Fraktion an die Schulämter ‚weitergereichten‘ Meldungen verfolgt werden.“

Der VBE-Bundesvorsitzende Beckmann sieht die Methode der AfD-Fraktionen mit großer Sorge und macht deutlich: „Hier wird versucht, die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln zu schlagen. Meinungsfreiheit heißt aber nicht, alles sagen zu dürfen, und Neutralitätsgebot nicht, nichts sagen zu dürfen. Der Unterricht nach den Grundsätzen des Beutelsbacher Konsenses und im Rahmen des Neutralitätsgebots gebietet trotzdem, kontroverse Diskussionen zu führen. Schließlich sind Lehrkräfte dazu angehalten, das kritische Denken der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Konkurrierende Positionen werden deshalb zum Beispiel anhand von Wahlprogrammen dargestellt.“

Hintergrund: Beutelsbacher Konsens

Der Beutelsbacher Konsens beinhaltet drei Grundsätze politischer Bildung, nämlich das Überwältigungsverbot, das Kontroversitätsgebot und die Schülerorientierung/Beachtung der „Interessenlage der Schülerinnen und Schüler“, also die Förderung ihrer Analysefähigkeit.