16. November 2018

Offener Brief der Ausschüsse Grund- und Sonderschulen im VBE Berlin

Gemeinsamer Unterricht und Sonderpädagogik in Berlin

Mit großer Sorge beobachten die Ausschüsse Sonderschule und Grundschule des Verbands für Bil­dung und Erziehung Berlin e. V. (VBE) die Entwicklungen im Bereich des gemeinsamen Unterrichts und der Son­derpäda­gogik in Berlin.

In unseren Ausschüssen arbeiten ausschließlich qualifizierte Sonderpä­da­go­gen und Primarschullehrkräfte, die über Jahre- und jahrzehntelange Praxiserfahrung an Berliner Schu­len verfügen.

Wir fordern:

1) Der Unterricht von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf darf nur durch ausge-

     bildete Son­derpädagoginnen und Sonderpädagogen erfolgen.

2) Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer müssen für jedes Kind mit sonderpädagogischem

     För­der­be­darf in ihrer Klasse eine Stunde Reduzierung ihres Deputats erhalten.

3) Klassen, in denen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, dürfen

    nicht mehr als insgesamt 18 Schülerinnen und Schüler umfassen. In diesen Klassen dürfen nicht

    mehr als vier Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sein.

4) Schulen, in denen inklusiver Unterricht stattfindet, müssen in ihrer räumlichen, technischen

     und personellen Aus­stattung denselben Stand erreichen wie die entsprechenden Förderzentren.

5) Sonderpädagogischer Förderbedarf muss unbürokratisch vor Ort durch die Schulleitung unter

    Mit­wirkung einer sonderpädagogisch ausgebildeten Lehrkraft festgestellt und bewilligt werden.

6) Bestehende Förderzentren müssen erhalten und erweitert werden.