26. November 2018

Geltendmachung 2018

Antrag auf Gewährung einer amtsangemessen Alimentation

Im Hinblick auf den erneuten Vorlagebeschluss kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend beurteilt werden, ob die den Beamtinnen und Beamten gewährte Besoldung und Versorgung in allen Besoldungsgruppen und Stufen amtsangemessen ausgestaltet ist.

Das Bundesverwaltungsgericht Lüneburg hat mit der Entscheidung vom 30. Oktober 2018 die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Landes Niedersachsen in den Besoldungsgruppen A8 und A11 in den Jahren 2005 bis 2012 und 2014 ebenso die Besoldung der Beamten in den Besoldungsgruppen A9 und A12 in den Jahren 2014 bis 2016 für verfassungswidrig zu niedrig bemessen erachtet und zwei Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht steht in Übereinstimmung mit den bereits  in fünf Verfahren zur Bemessung der Berliner Besoldung im Jahr 2017 erlassenen Vorlagebeschlüsse.

Um auch für 2018  Ansprüche  zu  bewahren, empfiehlt der VBE Berlin einen eigenständigen Antrag auf Gewährung einer amtsangemessenen Alimentation für das Jahr 2018 bis zum 31. Dezember 2018 zu stellen.

VBE-Mitglieder können den Musterantrag in der Geschäftsstelle anfordern: E-Mail