Lehramt

Beamtenstatus für Lehrkräfte

"Warum müssen Lehrer Beamte sein?" ist eine der häufigsten Fragen, wenn es in Diskussionen um das Berufsbeamtentum oder insbesondere um die Bildungsqualität in Deutschland geht. Zu einfach machen es sich jene, die mit der durchaus berechtigten Gegenfrage antworten: "Was ist denn eigentlich so schlimm daran, dass Lehrer Beamte sind?" Die Begründung für den Beamtenstatus von Lehrern ist komplex. Rein rechtlich gehört das Schulwesen nach Art. 7 GG unbestritten zu den - herausragenden - „öffentlichen Pflichtaufgaben". Das Beamtenverhältnis für Lehrer trägt der Tatsache Rechnung, dass in den Schulen in großem Umfang hoheitliche und für den späteren Lebensweg der Schüler prägende Entscheidungen getroffen werden. Hierzu gehören die Notengebung bis hin zu den Schulabschlüssen, Versetzungen, die Zulassungen zu weiterführenden Schulen oder Disziplinarmaßnahmen. Insofern ist der Beamtenstatus für Lehrer ausdrücklich von dem verfassungsrechtlichen Funktionsvorbehalt des Art. 33 Abs. 4 GG geboten.

 Auch aus politischer und gesellschaftlicher Sicht ist der Beamtenstatus für Lehrer sinnvoll:

  • die persönlichen Bindungen des Beamtenrechts korrespondieren mit der Verantwortung aus dem öffentlichen Erziehungsauftrag;
  • das Schulangebot wird durch das Streikverbot gesichert;
  • als Gegenstück sichert der Beamtenstatus die persönliche Unabhängigkeit des Lehrers, die in Zeiten zunehmenden Drucks auf die Schulen für die Wahrnehmung der pädagogischen Freiheit an Bedeutung sicher nicht verloren hat.
  • Gleiches gilt aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten: Das Beamtenrecht beinhaltet deutlich mehr personalwirtschaftliche Spielräume für die einzelne Schule – etwa durch Versetzung, der Übertragung neuer Aufgabengebiete etc. als die ansonsten denkbaren Alternativen.

 

Einstellung von Lehrerinnen & Lehrern in Berlin

  • Lehrerin und Lehrer werden in Berlin
  • Einstellung von Lehrkräften/ Laufbahnbewerber
  • Einstellung von Lehrkräften/ Quereinsteiger
  • Befristete Vertretungseinstellung
  • Bewerbungsmöglichkeiten
  • Onlinebewerbung
  • Funktionsstellen für Lehrkräfte
  • Vergütung der Lehrkräfte
  • Ansprechpartner der Bewerbungsstelle
  • Anerkennung von Lehramtsabschlüssen

Hier finden Sie ausführliche Informationen (berlin.de)

Broschüre Lehrerin oder Lehrer in Berlin (PDF)

 

Q - wie Quereinsteiger

Infoblatt "Q - wie Quereinsteiger" (PDF)

QuerBer
Informationen für Quereinstieger in Berlin

 

S – wie Sabbatjahr

Infoblatt "S – wie Sabbatjahr" (PDF)

 

S - wie Schulämter

Schulämter (PDF)

 

Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule

Mit den verschiedenen Instrumenten des Arbeitsschutzes wird zunächst das Ziel verfolgt, die Sicherheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten, indem Vorkehrungen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten getroffen werden. Doch geht ein fortschrittlicher Arbeitsschutz-Ansatz deutlich über diesen reinen Sicherheitsaspekt

hinaus und hat auch die langfristige Erhaltung der Gesundheit der Beschäftigten und deren Wohlbefinden bei der Arbeit im Blick. Dem Arbeitsschutz kommt also eine zentrale Rolle zu. Deshalb richten sich Arbeitsschutzbestrebungen an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Betriebs beziehungsweise einer Behörde und nicht nur an die Arbeitgeber. Damit sich aber die Beschäftigten und ihre Vertretungen für ihre gesundheitlichen Belange am Arbeitsplatz einsetzen können, müssen sie über die gesetzlichen Regelungen informiert sein. Das Arbeitsschutzgesetz fasst die allgemeinen

Grundsätze des Arbeitsschutzes wie folgt zusammen:

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten werden;
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  3. bei den Maßnahmen sind der Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen.

Flyer „Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Schule" (PDF)