14. März 2017

Anwendung des Tarifvertrages EntgO-L

HPR verliert Klage beim OVG Berlin-Brandenburg

Das OVG Berlin-Brandenburg hat in II. Instanz am 19. Januar 2017 unter dem Aktenzeichen OVG 60 PV 8.16 VG60 K 15.15 PVL Berlin die Beschwerde des Hauptpersonalrates (HPR) Berlin auf Nichteinhaltung seines Mitbestimmungsrechts bei der Aufhebung der Lehrerrichtlinien durch das Rundschreiben des Finanzsenators IV Nr. 39/2015 mit Ablauf des 31. Juli 2015 als unbegründet zurückgewiesen.

 

Hintergründe

Der dbb tarifunion hat am 28. März 2015 mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) einen Tarifvertrag zu Entgeltordnung der Lehrer (TV EntgO-L) abgeschlossen, den Verdi nicht mitzeichnen konnte, da die GEW sich dagegen aussprach. Zu diesem Zeitpunkt galt in Berlin noch die Eingruppierung nach den sogenannten „Lehrerrichtlinien“ (LehrerRL), die aber keinen Tarifvertrag darstellten, sondern nur Entlohnungsgrundsätze. Mit dem Rundschreiben

IV Nr. 39/2015 des Finanzsenators wurden diese LehrerRL mit Ablauf des 31. Juli 2015 aufgehoben und durch den TV EntgO-L ersetzt. Der HPR Berlin sah bei der Aufhebung der Lehrerrichtlinien sein Mitbestimmungsrecht verletzt, klagte beim Verwaltungsgericht und verlor.

Fast parallel dazu versuchte die GEW Berlin durch eine einstweilige Anordnung die Anwendung des TV EntgO-L in Berlin zu verhindern. Auch sie verlor vor Gericht.

Das OVG Berlin- Brandenburg hat nun in der II. Instanz dem Arbeitgeber Recht gegeben.

Das Gericht sieht in den Entlohnungsgrundsätzen der LehrerRL nur eine bestimmte Betriebsregelung, die aber nicht den Stellenwert eines Tarifvertrages darstellt. Es wertet den TV EntgO-L als erste in sich geschlossene, tarifliche Eingruppierungsregelung.

Auch das Argument des HPR Berlin und der GEW Berlin, es handle sich lediglich um einen Tarifvertrag, der für Lehrerinnen und Lehrer, die im dbb organisiert sind, gilt und nicht für GEW-Mitglieder oder Unorganisierte, folgte das Gericht nicht. Gewerkschaften vertreten die Interessen ihrer Mitglieder, egal wie viele Lehrerinnen und Lehrer sie organisieren. Jede Gewerkschaft ist bestrebt, für ihre Mitglieder eine bestmögliche Eingruppierung und Entlohnung zu erzielen.

Das zweite Argument des Gerichtes für sein Urteil war, dass für den Ausschluss der Mitbestimmung ausreichend ist, wenn der Arbeitgeber einem Tarifvertrag unterliegt und diese Tarifbindung auf alle Arbeitnehmer anwendet und damit das Schutzbedürfnis der nicht tarifgebundenen (unorganisierten) Arbeitnehmer gewährleistet ist. Damit bestätigt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Entscheidung der I. Instanz.

Reaktion der GEW Berlin

Anstatt nun ihre Mitglieder ehrlich darüber aufzuklären, dass ihr rechtlicher Standpunkt, den sie in den letzten zwei Jahren in den örtlichen Personalräten eingenommen haben, falsch waren, behauptet Herr Mertens, der in der GEW für Tarifrecht zuständig ist, Verdi hätte für die GEW, die ja selbst nicht tariffähig ist, einen Tarifvertrag bei der letzten Tarifrunde für die Lehrerschaft abgeschlossen.

Auf einen offenen Brief meinerseits hat er nicht reagiert, auch auf meinen Leserbrief im Tagesspiegel, in dem ich die Vorlage dieses Tarifvertrages verlangt habe, gibt es keine Reaktion.

Die Frage, die ich mir stelle, ist, wie lange lassen sich GEW-Mitglieder dieses Verhalten ihrer Gewerkschaft noch gefallen. Wann erkennen sie, dass sie als angestellte Lehrerinnen und Lehrer einer Gewerkschaft nur als Streikpotential dienen, ohne dass Licht am Ende des Streiktunnels zu sehen ist.

Bei und nach den Tarifverhandlungen wollten viele GEW-Mitglieder in den VBE eintreten. Leider mussten sie dann feststellen, dass die GEW eine Klausel in ihren Bestimmungen für eine Mitgliedschaft hat: Wer Streikgeld erhalten hat, darf zwei Jahre nicht aus der GEW austreten. Lassen Sie es auf einen Rechtsstreit ankommen! Alleine, was Sie an Gewerkschaftsbeitrag im Monat bezahlen, dürfte die Streikgelder in zwei Jahren bei Weitem übersteigen. Zumal die GEW ja nur dann streikt, wenn es der SPD nicht schadet.

Ich bin gespannt, ob die Nebenabrede, dass angestellte Lehrerinnen und Lehrer nach der Erfahrungsstufe 5 in Berlin nach 2017 weiter erfolgt oder die Tarifgemeinschaft der Länder auf Grund fehlender Lehrer in fast allen Bundesländern hier einen Riegel vorschiebt.

Welche ideologischen Argumente bringen die GEW und die Rot-Rot-Grüne Koalition dann gegen eine Verbeamtung der Berliner Lehrerschaft vor?

Heidrun Quandt
Landesvorsitzende des VBE Berlin